Rechtsanwalt und Diplom Verwaltungswirt (FH) Jens Heinemann ist im Jahr 1970 in Staßfurt in Sachsen-Anhalt geboren, wohnt in Magdeburg, ist verheiratet und Vater zweier Kinder.
Nach dem Abitur in Staßfurt, dem anschließenden Wehrdienst wurde er Polizist im mittleren Polizeidienst im Polizeirevier Schönebeck.
Von 1991 bis 1994 studierte Herr Heinemann an der Fachhochschule der öffentlichen Verwaltung in Ludwigsburg in Baden-Württemberg und schloss dieses Studium, in dessen Rahmen er in der Stadtverwaltung Markröningen arbeitete, mit dem Staatsexamen erfolgreich ab und erwarb den Titel Diplom Verwaltungswirt (FH).
Das Studium der Rechtswissenschaften an der Martin-Luther-Universität in Halle/Saale schloss Rechtsanwalt Heinemann erfolgreich im Jahr 1999 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab.
Nach dem universitären Studium schloss sich das Referendariat, welches im Landgerichtsbezirk Meiningen im Freistaat Thüringen geleistet wurde, an. Dieses schloss er mit dem Zweiten juristischen Staatsexamen ab.
Seine erste Anstellung als Volljurist (Ass. jur) hatte Rechtsanwalt Heinemann bei einem Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Köthen.
Seit dem 08.04.2002 ist er zur Anwaltschaft zugelassen und arbeitete zunächst als angestellter Rechtsanwalt und in Folge als Sozius in einer mittelständischen Kanzlei in Magdeburg.
Anfang des Jahres 2009 gründete er seine eigene Kanzlei und ist seitdem in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Hellmuth tätig.
Die Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Familienrecht*
- Mietrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Verwaltungsrecht
* Formular für Ehescheidungen (download)